Sozialen Medien

#Riesiges Action-Spektakel am Montag im TV – aber darum solltet ihr den Film lieber streamen

„Riesiges Action-Spektakel am Montag im TV – aber darum solltet ihr den Film lieber streamen“


Im Fernsehen erwartet euch zur besten Sendezeit ein wahrlich ambitioniertes Unterfangen. Doch die einzig wahre Version wird euch da nicht präsentiert.

Dass sich Studios gern einmal kreativ einmischen, bevor ein Film in die Kinos kommt, sorgt beim Kinopublikum nicht immer für Wohlwollen. Im Gipfeltreffen der beiden DC-Superhelden mit dem Titel „Batman v Superman: Dawn of Justice“ ist besondere Obacht geboten, welche Filmlänge und welche Fassung vorliegt. Am Montag, den 6. Februar 2023 erwartet euch das Spektakel bei ProSieben ab 20:15 Uhr – allerdings nur in der kürzeren Kinofassung.

Diese geschnittene Version, bringt es zwar auf eine stattliche Länge von 152 Minuten, schafft es jedoch nicht, die Motive von Lex Luthor gebührend darzustellen. Außerdem setzt diese Fassung viel Vorwissen beim Publikum voraus. Bei der Fachpresse fiel der Film 2016 in der Kinofassung nicht ohne Grund durch, das zeigt auch der Blick auf die Bewertungsplattform Rotten Tomatoes, wo der Film lediglich 29 % Zustimmung von Kritiker*innen erhielt.

Wer nun trotzdem kurz ein großes Action-Spektakel sehen will, kann sich stattdessen die längere Fassung namens „Batman v Superman: Dawn of Justice – Ultimate Edition“ mit einer Laufzeit von 182 Minuten bei Streaminganbieter Amazon Prime Video gegen einen kleinen Aufpreis ansehen. Diese Fassung, die Regisseur Zack Snyder („Zack Snyder’s Justice League“) etwa drei Monate nach dem Kinostart im Heimkino veröffentlichte, offenbart einmal mehr, dass der Regisseur von den Studiobossen bei Warner Bros. gern mal verprellt wurde.

Darum ist die Ultimate Edition von „Batman v Superman“ der Kinofassung überlegen

Es war nicht das erste Mal, dass die ursprünglich vorgelegte Version von Snyder von den Studiobossen bei Warner Bros. kurz vor Kinostart gekürzt und angepasst wurde. Gleiches geschah bereits beim Film „Sucker Punch“, der erst im Heimkino mit knapp 20 Minuten mehr Laufzeit einige Logiklöcher schließen konnte und so dem Film einen runden Abschluss gab.

Film-Kürzungen fallen mitunter auch mal ganze Auftritte zum Opfer:

Mit „Batman v Superman: Dawn of Justice“ fügte Synder schließlich etwa eine halbe Stunde Material an, in dem Amy Adams Charakter Lois Lane mehr zu tun bekommt und die Handlungen von Lex Luthor nachvollziehbarer gestaltet werden. Außerdem ergibt die berühmte „Martha“-Szene in dieser Fassung mehr Sinn, da die Charaktermotivation sowohl von Bruce Wayne als auch von Clark Kent besser gezeichnet ist. Der gesamte Film erhält dadurch einen besseren Fluss, einige Actionszenen kamen sogar etwas düsterer und brutaler daher.

Einer der Gründe, warum die Kinofassung so rabiat runtergekürzt wurde, war wohl das in den USA angestrebte PG-13-Rating für Zuschauer*innen ab 13 Jahren, da die Ursprungsfassung von Snyder nur für ein R-Rating ab 17 Jahren freigegeben wurde. In Deutschland entspricht dies etwa einer FSK-12- zu FSK-16-Freigabe. Da DC Comics jedoch bereits in den Vorlagen oftmals einen düsteren Tonfall als es etwa die Konkurrenz bei Marvel Comics anstrebten, sollte klar sein, welche Fassung von „Batman v Superman“ wohl besser abschneiden wird.

Wer sich heute also lieber einen gelungenen Film des ersten cineastischen Aufeinandertreffens zwischen Batman und Superman ansehen will, sollte ein paar Euro investieren, um sich die Ultimate Edition von „Batman v Superman: Dawn of Justice“ anzusehen.

In unserem Quiz könnt ihr hingegen beweisen, wie gut ihr euch mit DC- und Marvel-Verfilmungen auskennt!

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Sozialen Medien kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!