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#Nach ZDF: Ex-BSI-Chef Schönbohm fordert Schadenersatz vom Bund

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Schönbohm auf Angriff: Nicht nur vom ZDF fordert der Ex-BSI-Chef eine saftige Entschädigung. Nun verklagt er auch das Innenministerium.

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Der abgesetzte Ex-Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, verlangt vom Bund Schadenersatz. Anwalt Christian Winterhoff teilte am Freitag auf Anfrage der DPA mit, im Auftrag von Schönbohm sei am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben worden. Es werde ein beamtenrechtlicher Schadenersatzanspruch geltend gemacht.

Die „Bild“ hatte zuerst darüber berichtet. Das Gericht bestätigte auf Anfrage den Eingang. Schönbohm mache in der Klage einen Schadenersatzanspruch von 5.000 Euro wegen einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht geltend. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) teilte mit: „Das BMI kann sich wie üblich nicht zu möglichen einzelnen Personalangelegenheiten äußern.“

Abgesetzt nach „ZDF Magazin Royale“-Sendung

Schönbohms Anwalt zufolge steht das Ganze im Kontext des Vorgehens des Bundes gegen den Ex-BSI-Präsidenten nach der Ausstrahlung einer Folge der Satiresendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann. Darin wurde Schönbohm eine zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen. Danach schaltete sich der Bund ein. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm letztlich im November 2022 als BSI-Präsidenten abgesetzt. Er setzte sich zur Wehr und ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Sein Anwalt erläuterte, dass der Verlust des Postens für sich genommen nicht Gegenstand der Klage sei.

Laut den weiteren Anwaltsangaben ist aus verfahrensrechtlichen Gründen zwar die Bundesrepublik Deutschland Klagegegner. „In der Sache wird aber ein Fehlverhalten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und konkret des dort tätigen Leitungspersonals einschließlich der Bundesministerin selbst gerügt.“ Dieses Fehlverhalten bestehe darin, dass die disziplinarrechtlichen Vorermittlungen gegen Schönbohm auch dann noch fortgeführt worden seien, als bereits festgestanden habe, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos seien. Zunächst werde ein Schadenersatzanspruch von 5.000 Euro geltend gemacht. „Allerdings hat sich Herr Schönbohm eine spätere Erhöhung der Forderung ausdrücklich vorbehalten“, teilte der Anwalt weiter mit.

Schönbohm fordert 100.000 Euro vom ZDF

Vor Tagen war bereits bekanntgeworden, dass Schönbohm mittels eines weiteren Anwalts auch vom ZDF eine Entschädigung von 100.000 Euro und eine Unterlassungserklärung fordert. Der öffentlich-rechtliche Sender hatte dies zurückgewiesen. Auf der Klageebene ist das Ganze bislang noch nicht.

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  • Gesetz-Recht-Hammer-Gericht: © dianaduda – Fotolia.com

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Von

dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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