Nachrichten

#Anwalt von Jürgen Richter kündigt Berufung an

Anwalt von Jürgen Richter kündigt Berufung an

In der Kündigung gegen den ehemaligen Awo-Geschäftsführer Jürgen Richter, die das Frankfurter Arbeitsgericht am Mittwoch für wirksam erachtet hatte, ging es um eine Zahlung von 25.704 Euro an den Awo-Kreisverband Wiesbaden, für die nach Ansicht des Gerichts kein Rechtsgrund vorgelegen habe. Das Gericht erklärte dazu am Donnerstag, dass damit ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorgelegen habe.

Martin Ochmann

Nach Informationen der F.A.Z. hatte Richter das Geld 2015 an Ansgar Dittmar für eine Rechtsberatung des Awo-Kreisverbands Wiesbaden überweisen lassen, obwohl Dittmar keine Gegenleistung erbracht habe, wovon Richter wiederum gewusst habe. Dittmar war Geschäftsführer des Awo-Bezirksverbands Hessen Süd und saß zudem im Präsidium des Frankfurter Kreisverbands, das im Zuge der Awo-Affäre im Dezember 2019 geschlossen zurücktrat.

Der Bezirksverband trennte sich im Februar 2020 von Dittmar und begründete diesen Schritt damit, dass man sich „deutlich von den Missständen in den Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden distanzieren“ wolle. In der fristlosen Kündigung gegen Jürgen Richter vom 28. Januar 2020, die das Gericht für wirksam erachtete, wurde nach Informationen der F.A.Z. ferner der Vorwurf erhoben, dass Richter das Präsidium über das Bestehen eines Honorarvertrags für den Rechtsanwalt Panagiotis Triantafillidis getäuscht habe.

Richter, gegen den die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue ermittelt, hatte gegen die Kündigungen geklagt. Er forderte, dass die Awo ihm bis Ende 2022 das ihm zugesicherte Gehalt zahlen solle, das ihm während seiner Altersteilzeit zugestanden hätte: 306.000 Euro im Jahr.

In der Verhandlung hatte Richters Anwalt Bernhard Lorenz diesen Anspruch bekräftigt und die in den Kündigungen erhobenen Vorwürfe durchweg für substanzlos erklärt. Das vielfach kritisierte hohe Gehalt Richters hielt er wegen „exzellenter Managementleistungen“ für gerechtfertigt. Auf Anfrage der F.A.Z. kündigte Lorenz am Donnerstag an, gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen zu wollen. „Zur Zeit gehen wir davon aus“, sagte Lorenz der F.A.Z.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!